Überblick
Seit dem 01.07.2021 gelten neue Regelungen zum MwSt.-Digitalpaket in der Europäischen Union. Im Mittelpunkt stehen Lieferungen innerhalb der EU von Unternehmen an Nichtunternehmer (B2C). Um Ihnen eine einfache Erfassung und Auswertung Ihrer Umsätze pro Mitgliedstaat zu ermöglichen, sind in FibuNet neue Sachkonten und Gruppen einzurichten.
Da FibuNet bereits seit Jahren die Möglichkeit bietet, Umsätze in anderen Ländern mit den jeweiligen Landessteuersätzen abzubilden, sind keine Änderungen an der FibuNet-Software erforderlich.
Sollten Sie Rückfragen zur Einrichtung der Konten in FibuNet haben, wenden Sie sich gern an [email protected]. Für detailliertere steuerliche Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.
Einrichtung neuer Gruppen und Sachkonten
Neue Kontengruppen anlegen
Die Hinterlegung einer Kontengruppe im Sachkonto hilft Ihnen später bei der Erstellung von Auswertungen pro Land. Legen Sie im Menüpunkt 1.1.2/1.2.2 für jedes EU-Land, das Sie auswerten möchten, eine eigene Gruppe an.
Neue Steuerkonten anlegen
Für den nachvollziehbaren Ausweis der abzuführenden Steuern empfiehlt sich die Anlage neuer Steuerkonten pro Land und Steuersatz. In den meisten EU-Mitgliedstaaten gelten mehrere Steuersätze (voller und ermäßigter Steuersatz).
Legen Sie für jedes EU-Land im Menüpunkt 1.0.0 pro Steuersatz ein separates Steuerkonto an. Im folgenden Beispiel wird ein Steuerkonto für Österreich (AT) mit Steuerschlüssel 1 angelegt.
Register "Konto" (Steuerkonto)
Tragen Sie in Feld 1 Kontobezeichnung eine möglichst konkrete Bezeichnung ein.
Setzen Sie in Feld 2 Sperre den Wert 3, damit das direkte Buchen auf diesem Konto nicht möglich ist. FibuNet errechnet den Steuerbetrag anhand des Steuerschlüssels beim Erlöskonto und bucht diesen automatisch auf das Steuerkonto.
Tragen Sie in Feld 3 Kontoart den Wert 0 = Bilanzkonto ein.
Register "Steuer" (Steuerkonto)
Befüllen Sie das Feld 9 USt-Art mit dem Wert 0 = Ohne Steuer. Da es sich um ein Steuerkonto handelt, muss aus diesem keine Steuer mehr berechnet werden.
Register "UStVA/Währung" (Steuerkonto)
Da die Meldung der Umsätze über das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erfolgt und nicht über die deutsche Umsatzsteuer-Voranmeldung, wird im Feld 15 UStVA-Kennzeichen kein Eintrag vorgenommen.
Tragen Sie im Feld 18 Länderkennzeichen das ISO-Länderkennzeichen des jeweiligen Landes ein (z. B. AT für Österreich).
Register "Gruppenzugehörigkeit" (Steuerkonto)
Hinterlegen Sie die zuvor angelegte Kontengruppe im Register Gruppenzugehörigkeit in Feld 70 (Gruppe A). Sollten Sie dort bereits Einträge haben, verwenden Sie ein anderes Gruppenfeld (Felder 71-79).
Möchten Sie die Gruppenzugehörigkeit zeitlich beschränken, tragen Sie rechts daneben ein, ab welchem Wirtschaftsmonat die Gruppe gelten soll.
Hinweis: Bei einem abweichenden Wirtschaftsjahr ist der Wirtschaftsmonat nicht gleich dem Kalendermonat.
Neue Erlöskonten anlegen
Für den nachvollziehbaren Ausweis der zu versteuernden Erlöse empfiehlt sich die Anlage neuer Erlöskonten pro Land und Steuerschlüssel. Legen Sie für jedes EU-Land im Menüpunkt 1.0.0 pro Steuersatz ein separates Erlöskonto an.
Register "Konto" (Erlöskonto)
Tragen Sie in Feld 1 Kontobezeichnung eine möglichst konkrete Bezeichnung ein.
Tragen Sie in Feld 3 Kontoart den Wert 7 = Verkaufskonto ein.
Register "UStVA/Währung" (Erlöskonto)
Im Feld 15 UStVA-Kennzeichen wird kein Eintrag vorgenommen (Meldung erfolgt über das BZSt).
Tragen Sie im Feld 16 Steuerkonto 1 das zuvor angelegte Steuerkonto ein (z. B. Konto 3871 "USt One Stop Shop AT 20%").
Tragen Sie im Feld 18 Länderkennzeichen das ISO-Länderkennzeichen ein (z. B. AT).
Register "Steuer" (Erlöskonto)
Befüllen Sie Feld 9 USt-Art mit dem Wert 2 = Umsatzsteuer.
Befüllen Sie Feld 10 Steuerschlüssel mit dem jeweils benötigten Steuerschlüssel. Die Steuersätze der einzelnen Länder werden aus der Ländertabelle (Menüpunkt 0.3.4) automatisch herangezogen.
Tragen Sie in Feld 14 Erwerb / Lieferung aus zwingend den Wert 7 = Leistung ein, um die EU-Logik auszuschalten.
Register "Gruppenzugehörigkeit" (Erlöskonto)
Hinterlegen Sie die Kontengruppe wie beim Steuerkonto im Feld 70 (Gruppe A) oder in einem anderen freien Gruppenfeld (Felder 71-79). Auch hier können Sie die Gruppenzugehörigkeit zeitlich beschränken.
Hinweis: Bei einem abweichenden Wirtschaftsjahr ist der Wirtschaftsmonat nicht gleich dem Kalendermonat.
Prüfung der Umsatzschwelle
Eine Prüfung der erreichten Umsatzschwelle über alle EU-Mitgliedstaaten (Bagatellgrenze EUR 10.000) ist in FibuNet nicht vorgesehen. Diese Prüfung muss durch die angebundenen Vorsysteme erfolgen, in denen die Ausgangsrechnungen erstellt werden.
Auswertungen
Für die Auswertungen in FibuNet können Sie die hinterlegten Gruppen pro Land oder den Sachkontenbereich der neuen Konten nutzen.
Summen- und Saldenliste
Um zu sehen, welche Umsätze im Rahmen des OSS-Verfahrens erzielt wurden und welcher Steuerbetrag an das BZSt abzuführen ist, erstellen Sie eine Summen- und Saldenliste. Mithilfe der hinterlegten Kontengruppen verschaffen Sie sich schnell einen Überblick pro Land.
OP-Liste
Um eine OP-Liste nur für Personenkonten aufzurufen, die im Rahmen des innergemeinschaftlichen Fernverkaufs beliefert wurden, verwenden Sie den Sachkontenbereich der neuen Erlöskonten als Filterkriterium im Postenfilter 2 der OP-Liste unter Menüpunkt 6.3.0.
Kontenblattdruck
Über den Kontenblattdruck können Sie nach der hinterlegten Sachkontengruppe auswerten und erhalten alle zugehörigen Konten in einer Auswertung. Beispiel:
#3871 USt 20% AT
#3872 USt 10% AT
#4411 Erlöse One Stop Shop AT 20%
#4412 Erlöse One Stop Shop AT 10%
Steuerliche Anmeldung über das BZSt
Unternehmen, die am OSS-Verfahren teilnehmen, müssen sich beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) registrieren lassen. Für die Abgabe der Steuererklärung steht ein Formular auf dem BZStOnline-Portal zur Verfügung.
Schnittstellen
Änderungen an der FibuNet-Schnittstelle sind nicht erforderlich, da keine zusätzlichen Informationen übergeben werden müssen. Die angebundenen Vorsysteme müssen lediglich die von Ihnen neu angelegten Erlöskonten ansprechen.
