Lexikon Zahlungsverkehr
Dieses Glossar erläutert die wichtigsten Begriffe aus dem Zahlungsverkehr. Es unterstützt Sie beim Verständnis der Zahlungsverkehrsfunktionen in FibuNet.
A
Abbuchungsauftrag
Beim Abbuchungsauftrag hinterlegen Sie als Kontoinhaber bei Ihrer Hausbank eine schriftliche Vollmacht, dass ein bestimmter Zahlungsempfänger von Ihrem Konto Geld einziehen darf.
In der Internet-Praxis wird dieses Verfahren kaum angewendet. Es erfordert neben dem Medienbruch zusätzlich den Versand des Abbuchungsauftrags an die Bank, um eine Internet-Zahlung zu genehmigen.
Verbreitung: In Norwegen und der Schweiz gibt es ausschließlich das Abbuchungsverfahren (keine Einzugsermächtigung). Der Endkunde füllt ein Formular aus und unterschreibt es. Dieses Formular wird an die Bank des Endkunden geschickt. Die Bank prüft vor jeder Kontobelastung die vorliegende Berechtigung.
Einsatzgebiet: Das Verfahren eignet sich nur für regelmäßige Zahlungen an denselben Händler, z. B. Mitgliedschaften oder das Aufladen von Spielkonten.
Vorteil für den Händler: Hohe Sicherheit des Zahlungseingangs. Ein Widerspruch ist fast nicht möglich, die Rücklastschriftquoten sind entsprechend gering.
E
Einzugsermächtigung
Bei der Einzugsermächtigung erteilen Sie als zahlungspflichtiger Kontoinhaber dem Händler die schriftliche Erlaubnis, Beträge von Ihrem Konto einzuziehen. Die beteiligten Banken können diesen Nachweis bei Bedarf anfordern, in der Praxis geschieht dies jedoch selten.
Gutschrift unter Vorbehalt: Die Gutschrift des eingezogenen Betrags erfolgt unter Vorbehalt. Eine Verfügung ist erst möglich, wenn die Bank des Endkunden den Betrag überwiesen hat.
Mögliche Rücklastschriften:
Mangels Deckung: Statusmeldung ca. drei bis vier Banktage nach Zahlung
Falsche Bankverbindung: Statusmeldung ca. drei bis vier Banktage nach Zahlung
Widerspruch des Kontoinhabers: Der Kontoinhaber kann bis zu sechs Wochen nach Belastung ohne Angabe von Gründen widersprechen und den Betrag zurückbuchen lassen.
