IKS-Check (Menüpunkt 9.6.0) – Bereich Mahnwesen
Bei der Prüfung der Mahnungen wird davon ausgegangen, dass bereits gemahnt wird
Es werden offene Rechnungen der Debitoren auf ein Mahndatum durchsucht
Ist der letzte Mahnlauf zu lange her, so wird eine Erinnerungs-E-Mail versendet
Tipp: Setzen Sie die Intervalle so, dass die Prüfungen nach einem geplanten Mahnlauf erfolgen
Das jüngste eingetragene Mahndatum ist älter als xx Tage
Anzahl der Tage, in der der letzte Mahnlauf vorgenommen werden sollte
FibuNet sucht in allen offenen Rechnungen der Debitoren das jüngste Mahndatum heraus
Ist der letzte Mahnlauf älter als „xx Tage“, so wurde vergessen zu mahnen – ein Grund für eine Erinnerungs-E-Mail
Beispiel 1:
Mahnungen hätten am 10.01. erstellt werden sollen
Prüfung am 13.01. auf „älter als 4 Tage“
Kein OP hat ein Mahndatum, das im Zeitraum 09.01.–13.01. liegt
Grund für eine Erinnerungs-E-Mail
Beispiel 2:
Mahnungen hätten am 10.01. erstellt werden sollen
Prüfung am 13.01. auf „älter als 4 Tage“
Es gibt OP’s mit Mahndatum im Zeitraum 09.01.–13.01.
KEIN Grund für eine Erinnerungs-E-Mail
Mindestens xx Mahnungen müssen älter sein
Ist keine Mahnung in den letzten Tagen erstellt worden, oder nur für einzelne Personenkonten, ist dies ein weiterer Grund für eine Erinnerungs-E-Mail
Tragen Sie hier eine Anzahl an Personenkonten ein (die ein Mahndatum der letzten xx Tage haben müsste), die überschritten werden muss, damit keine Erinnerungs-E-Mail gesendet wird
Beispiel:
Mahnungen hätten am 10.01. erstellt werden sollen
Prüfung am 13.01. auf „älter als 4 Tage“
Es gibt 2 Kunden mit OP’s mit Mahndatum im Zeitraum 09.01.–13.01.
Grund für eine Erinnerungs-E-Mail nur dann, wenn im Feld „Mindestens xx Mahnungen“ eine drei steht
Mindestens eine Mahnsumme von xx,xx
Sind durch die o. g. Prüfungen OP’s gefunden worden, die in den letzten Tagen gemahnt wurden, und wurden auch mehr als die angegebene Anzahl an Personenkonten gemahnt, so kann man zusätzlich eine Mahnsumme eintragen, die von allen genannten OP’s der letzten Tage überschritten worden sein muss
Beispiel:
Mahnungen hätten am 10.01. erstellt werden sollen
Prüfung am 13.01. auf „älter als 4 Tage“
Es gibt mehr als 2 Kunden mit OP’s mit Mahndatum im Zeitraum 09.01.–13.01.
Grund für eine Erinnerungs-E-Mail nur dann, wenn die Mahnsumme aller gemahnten Posten kleiner ist als der Eintrag im Feld „Mindestens eine Mahnsumme von“
