Workflow INTRASTAT-Meldung (Menüpunkt 6.7)
Aufgaben der Intrastat-Meldung
Meldung aktueller Daten über den innergemeinschaftlichen Handel
zur statistischen Erhebung des Warenverkehrs zwischen Deutschland und anderen EU-
Mitgliedsstaaten,
um innerhalb der EU ordnungsgemäße Besteuerung sicherzustellen und das Steueraufkommen und die Wettbewerbsgleichheit für die beteiligten Unternehmen zu sichern.
Voraussetzungen für dieses Kapitel/ vorherige Kapitel
Beherrschen der FibuNet Grundlagen
Internetzugang zur Site https://www.-idev.destatis.de/ oder
Möglichkeit zum Speichern von Daten auf Diskette
Ziel des Kapitels
Vermittlung des Wissens zur Durchführung von Intrastat-Meldungen und zum Zurücksetzen bereits gemeldeter Daten.
Die Themen dieses Kapitels
Was ist Intrahandel... ?
Welche Unternehmen müssen bis wann, wo Meldungen abgeben?
Voraussetzungen für den Umgang mit Intrastat-Meldungen
Beispiel-Intrastat-Buchung im Dialog Menüpunkt 3.0
Auskunft/ Bearbeiten von Intrastatmeldungen Menüpunkt 6.7.0
Wareneinfuhr melden Menüpunkt 6.7.2
Warenausfuhr melden Menüpunkt 6.7.4
Was ist Intrahandel...?
Was ist Intrahandel?
Intrahandel ist der Handel mit Ländern innerhalb der EU bzw. der innergemeinschaftliche Erwerb von Gegenständen aus EU-Ländern.
Erläuterung Intrahandel
Im Warenverkehr zwischen den EG-Mitgliedstaaten ist - anstelle der früher durch die Zollverwaltung an der Binnengrenze erhobenen Einfuhrumsatzsteuer - die "Steuer auf den Erwerb" zu entrichten.
Der innergemeinschaftliche Erwerb einer Ware aus einem anderen Mitgliedstaat ist vom Erwerber in der Umsatzsteuervoranmeldung dem zuständigen Finanzamt zur Versteuerung anzumelden.
Bemessungsgrundlage für die Steuer auf den Erwerb ist das vom Lieferant in Rechnung gestellte Entgelt.
Bemessungsgrundlage und Steuerbetrag sind aufzuzeichnen und in der Umsatzsteuervoranmeldung anzugeben.
Der Steuerbetrag kann mit gleicher Voranmeldung als Vorsteuer wieder abgezogen werden, so dass kein tatsächlicher Zahlungsvorgang damit verbunden ist.
Diese Verfahrensweise gilt für Lieferungen/ Erwerbe zwischen Unternehmen in den Mitgliedstaaten, die jeweils über eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verfügen.
Was bedeutet Intrahandels-Statistik?
Das Besteuerungssystem auf den Erwerb einer Ware verpflichtet grundsätzlich alle Marktteilnehmer (Lieferer/ Erwerber) von Gemeinschaftswaren monatlich eine gesonderte Meldung zur statistischen Erhebung abzugeben.
Zweck der Intrahandels-Statistik?
Der Zweck der Intrahandels-Statistik ist die Bereitstellung unverzichtbarer aktueller Daten über den innergemeinschaftlichen Handel.
Diese sind erforderlich, um auch weiterhin innerhalb der EU eine ordnungsgemäße Besteuerung sicherzustellen und damit neben dem Steueraufkommen auch die Wettbewerbsgleichheit für die beteiligten Unternehmen zu sichern.
Welche Unternehmen müssen bis wann, wo Meldungen abgeben?
Welche Unternehmen müssen entsprechende Meldungen abgeben?
Die Unternehmen, die am "gemeinschaftlichen Handel" als Lieferant teilnehmen, müssen für umsatzsteuerliche Zwecke Mindestdaten über ihre innergemeinschaftlichen Lieferungen im Rahmen "Zusammenfassender Meldungen" abgeben.
Auskunftspflichtig ist grundsätzlich jede natürliche oder juristische Person (auch des öffentlichen Rechts) die eine deutsche Umsatzsteuernummer hat und einen Vertrag mit einem ausländischen Geschäftspartner abschließt, der dazu führt, daß eine Ware zwischen Deutschland und einem anderen EU-Mitgliedstaat verbracht wird.
Die Auskunftspflicht besteht unabhängig davon, ob die inländische Person oder der ausländische Geschäftspartner die Beförderung der Waren durchführt oder veranlasst.
Die Auskunftspflicht besteht zur Zeit einem EU-Warenumsatz von mehr als EUR 400.000,00.(Stand 2010)
Welche Unternehmen sind von der o.a. Meldung befreit?
Befreit von dieser Meldepflicht sind Firmen, die die Anmeldeschwelle von 500.000€ (Warenversendung) und 800.000€ (Wareneingang) unterschreiten (Stand 2017). Zusätzlich gibt es noch Schwellen aller innergemeinschaftlicher Warenbewegungen, die sich auf das Vorjahr beziehen.
Ebenso sind grundsätzlich alle Privatpersonen von Intrastat-Meldungen befreit.
Wann müssen Meldungen abgeben werden?
Der Meldezeitraum für die Intrastat-Meldung beträgt grundsätzlich monatlich.
Der Termin für die Abgabe der Daten ist der 10. Werktag (= Arbeitstag) des auf die Versendung folgenden Monats.
Zu diesem Termin müssen die Datenträger beim Statistischen Bundesamt in Wiesbaden eingegangen sein.
Wo müssen Meldungen abgeben werden?
Die Meldungen sind online zu übermitteln an: (https://w3stat.destatis.de/)
Voraussetzungen für das Erstellen von Intrastat-Meldungen
1. Intrastatwarennummern müssen den Kontonummern zugewiesen werden . 2. Debitoren-Konten müssen für die Intrahandelsstatistik freigeschaltet werden . 3. Kreditoren-Konten müssen für die Intrahandelsstatistik freigeschaltet werden .
Beispiel-Intrastat-Buchung im Dialog Menüpunkt 3.0
Voraussetzung für das Erstellen von Intrastat-Meldungen ist das Zuweisen von Intrastatwarennummern zu den Sach-Kontonummern.
Das Zuweisen der Intrastatwarennummer erfolgt im Register 'Sonstiges' des Menüpunkt 1.0.0: 1. Wählen Sie die Sach-Kontonummer der die Intrastatwarennummer zugewiesen werden soll und 2. wechseln Sie in das Register 'Sonstiges'. 3. Tragen Sie im Feld 'Intrastatwarennummer' die Statistiknummer aus dem Warenverzeichnis der
Außenhandelsstatistik ein.
Eine vollständige Auflistung der Warennummern erhalten Sie im Buch "Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik".
ISBN: 3-8246-0447-7 Bestellnummer: 32000300-97700 853 854
Voraussetzung für das Erstellen von Intrastat-Meldungen ist das Freischalten der Funktion Intrahandelsstatistik für die entsprechenden Debitoren-Kontonummern.
Das Freischalten der Funktion Intrahandelsstatistik für Debitoren-Kontonummern erfolgt im Register 'Seite 2 ' des Menüpunkt 1.1.0: 1. Wählen Sie die Debitoren-Kontonummer aus und 2. wechseln Sie in das Register 'Seite 2'. 3. Tragen Sie im Feld 'Intrahandelsstatistik' den Wert "Ja" ein, um die Funktion freizuschalten. 952 952
Voraussetzung für das Erstellen von Intrastat-Meldungen ist das Freischalten der Funktion Intrahandelsstatistik für die entsprechenden Kreditoren-Kontonummern.
Das Freischalten der Funktion Intrahandelsstatistik für Kreditoren-Kontonummern erfolgt im Register 'Seite 2' des Menüpunkt 1.2.0: 1. Wählen Sie die KREDITOREN-Kontonummer aus und 2. wechseln Sie in das Register 'Seite 2'. 3. Tragen Sie im Feld 'Intrahandelsstatistik' den Wert "Ja" ein, um die Funktion freizuschalten.
Das Buchen von Rechnungen und Gutschriften erfolgt unter anderem im Menüpunkt 3.0 : 1. Führen Sie eine Buchung im Dialog durch, wobei für beide Konten die Intrahandesl-Statistik eingerichtet sein muss (siehe Bearbeiten Sachkonten und Bearbeiten Kreditoren ). 2. Nach Eingabe der Buchungsdaten bittet Sie FibuNet um die ANGABEN ZUR INTRAHANDELSSTATISTIK . 3. Prüfen Sie die vorgeschlagenen Angaben auf Vollständigkeit und korrigieren Sie gegebenenfalls einige Einträge. 4. Haben Sie eine Gutschrift gebucht, die Sie einer vorhandenen Rechnung zuordnen können, so betätigen Sie beim Erfassen der Angaben zur Intrahandelsstatistik die Schaltfläche zuordnen und wählen die entsprechende Rechnung aus. Eine Gutschrift kann nur zugeordnet werden, wenn der Umsatz noch nicht gemeldet wurde.
Buchungen an das Statistische Bundesamt melden
1. Anzeigen aller (gemeldeten/ nicht gemeldeten) Intrastat-Buchungen Menüpunkt 6.7.0 2. Wahl zwischen Wareneinfuhr melden Menüpunkt 6.7.2 und Warenausfuhr melden Menüpunkt 6.7.4 3. Angabe warenverkehrsspezifischer Daten (Materialnummer, Bundesland, Steuernummer, Betriebsteilnummer, Firmenname, Anmeldemonat/ -Jahr) 4. Erzeugen und Speichern der Intrastat-Meldedaten im ASCII-Format 5. Überprüfen der im ASCII-Format gespeicherten Intrastat-Meldedaten 6. Versenden der Intrastat-Meldedaten über das Internet (https://w3stat.destatis.de/) oder per Diskette
Das Ändern, Exportieren und Löschen noch nicht gemeldeter Daten, erfolgt im Menüpunkt 6.7.0.
Dort können Sie die Meldedaten nach einem Konto und nach der Meldeart filtern,
die Meldedaten in eine Excel-Tabelle exportieren und
noch nicht gemeldete Datensätze bearbeiten und löschen: Meldedaten nach einer Meldeart filtern
Nachdem Sie im Auswahlfeld Konto nach einem Kreditor oder Debitor gefiltert haben, filtern Sie mittels des Auswahlfeldes Meldeart nach gemeldeten, nicht gemeldeten oder gelöschten Datensätzen.
FibuNet schränkt die Anzeige der Meldedaten entsprechend ein. Exportieren von Meldedaten in eine Excel-Tabelle 1. Wenn Sie die Daten mit Excel sichten oder auswerten möchten, klicken Sie mit der rechten Maustaste in den Datenbereich. 2. Das folgende Kontextmenü wird geöffnet: 3. Bewegen Sie Ihren Mauszeiger auf den Menüpunkt Export.
4. Ein weiteres Kontextmenü mit den Befehlen HTML - Export und EXCEL - Export wird geöffnet. 5. Klicken Sie auf den Befehl Excel - Export. 6. Das Dialogfenster DATEI SPEICHERN UNTER wird geöffnet. 7. Legen Sie den Speicherort (im Feld Speichen in) fest und 8. vergeben Sie einen Dateinamen für die Exportdatei. 9. Zum Erstellen der Exportdatei bestätigen Sie Ihre Eingaben durch Klick auf die Schaltfläche Speichern. 10. Nach wenigen Sekunden hat FibuNet eine neue Excel-Tabelle mit den von Ihnen ausgewählten Daten erstellt. 11. In Excel können Sie, unabhängig von FibuNet, die Daten auswerten oder drucken. Bearbeiten noch nicht gemeldeter Daten 1. Wenn Sie die noch nicht gemeldeten Daten bearbeiten möchten, klicken Sie mit der rechten Maustaste innerhalb des Datenbereichs auf den Datensatz den Sie bearbeiten möchten. 2. Ein Kontextmenü wird geöffnet. 3. Klicken Sie auf den Befehl Bearbeiten oder rufen Sie den Befehl Bearbeiten durch die Tastenkombination Strg + Eingabe auf. Stellen Sie sicher, dass nur die nicht gemeldeten Daten angezeigt werden; filtern Sie nach der Meldeart nicht gemeldet. Nur dann ist es möglich im Kontextmenü den Befehl Bearbeiten auszuwählen. 4. Das Fenster ANGABEN ZUR INTRAHANDELSSTATISTIK (WAREN-EINFUHR) wird geöffnet. 5. Tragen Sie in den Daten-Bereich die Warenbewegungs-Daten der im Info-Bereich genannten Rechnungs-Nummer ein. Löschen noch nicht gemeldeter Daten 1. Wenn Sie die noch nicht gemeldeten Daten löschen möchten, klicken Sie mit der rechten Maustaste innerhalb des Datenbereichs auf den Datensatz den Sie löschen möchten. 2. Ein Kontextmenü wird geöffnet. 3. Klicken Sie auf den Befehl Löschen.
4. Ein Dialogfenster wird geöffnet, welches von Ihnen die Bestätigung zum Löschen des markierten Datensatzes fordert. 5. Bestätigen Sie den Löschbefehl. 6. Der Datensatz wird unwiderruflich gelöscht. 7. Sämtliche gelöschten Datensätze können Sie über den Filterwert Meldeart gelöschte anzeigen lassen.
Das Melden von Wareneinkäufen, erfolgt im Menüpunkt 6.7.2 1. Tragen Sie in die Felder 'Materialnummer' und 'Betriebsteilnummer' die Ihnen vom Statistischen Bundesamt zugeteilten Nummern ein. 2. Wählen Sie den Wert des Bundeslandes aus und 3. tragen Sie die 'Steuernummer' sowie den 'Firmennamen' Ihres Unternehmens ein. 4. Tragen Sie die Monatsziffer des 'Anmeldemonat' und die 'Jahr'esziffer ein. 5. Bestätigen Sie Ihre Eingaben, um anschließend Ihre Meldung zu speichern. 6. Das Dialogfenster DATENTRÄGER EINLEGEN wird geöffnet. 7. Klicken Sie auf die Schaltfläche Abbrechen, um das Dialogfenster zu schließen. 8. Das Dialogfenster DATEI SPEICHERN UNTER wird geöffnet und bittet Sie einen Speicherort für das Sichern der Meldedatei festzulegen. 9. Bestätigen Sie Ihre Eingaben. 10. Sie erhalten die Information, dass Ihre Daten erfolgreich gespeichert wurden. 11. Nach Schließen des Dialogfensters INFORMATION, öffnet FibuNet eine Druckvorschau, mit den gespeicherten Meldedaten. Das Versenden Ihrer Meldedatei können Sie auch online (via Internet) vornehmen 1. Starten Sie Ihren Browser (Internet-Explorer, Netscape-Navigator, o.ä.) und 2. rufen Sie die Internetseite des Statistischen Bundesamtes auf. 3. Wechseln Sie den Bereich "w3stat-Intrahandel-verschlüsselt", um auf den verschlüsselten (sicheren) Empfangsserver für EU-Intrahandelsmeldungen zuzugreifen. 4. Folgen Sie den Anweisungen des Statistischen Bundesamtes!
Das Melden von Warenverkäufen, erfolgt im Menüpunkt 6.7.4 1. Tragen Sie in die Felder 'Materialnummer' und 'Betriebsteilnummer' die Ihnen vom Statistischen Bundesamt zugeteilten Nummern ein. 2. Wählen Sie den Wert des Bundeslandes aus 3. und tragen Sie die 'Steuernummer' sowie den 'Firmennamen' Ihres Unternehmens ein. 4. Tragen Sie die Monatsziffer des 'Anmeldemonat' und die 'Jahresziffer' ein. 5. Bestätigen Sie Ihre Eingaben, um anschließend Ihre Meldung zu speichern. 6. Das Dialogfenster DATENTRÄGER EINLEGEN wird geöffnet. 7. Klicken Sie auf die Schaltfläche Abbrechen, um das Dialogfenster zu schließen. 8. Das Dialogfenster DATEI SPEICHERN UNTER wird geöffnet und bittet Sie einen Speicherort für das Sichern der Meldedatei festzulegen. 9. Bestätigen Sie Ihre Eingaben. 10. Sie erhalten die Information, dass Ihre Daten erfolgreich gespeichert wurden. 11. Nach Schließen des Dialogfensters INFORMATION, öffnet FibuNet eine Druckvorschau, mit den gespeicherten Meldedaten. Das Versenden Ihrer Meldedatei können Sie auch online (via Internet) vornehmen 1. Starten Sie Ihren Browser (Internet-Explorer, Netscape-Navigator, o.ä.) und 2. rufen Sie die Internetseite des Statistischen Bundesamtes (http://w3stat.destatis.de/intrahandel.html) auf. 3. Wechseln Sie den Bereich "w3stat-Intrahandel-verschlüsselt", um auf den verschlüsselten (sicheren) Empfangsserver für EU-Intrahandelsmeldungen zuzugreifen. 4. Folgen Sie den Anweisungen des Statistischen Bundesamtes!
