Pflichtangaben in Rechnungen für den Vorsteuerabzug
Durch das Steueränderungsgesetz 2003 wurden die Anforderungen an die Ausstellung von Rechnungen und den damit verbundenen Vorsteuerabzug verschärft. Ein Unternehmer kann den Vorsteuerabzug aus einer Rechnung nur vornehmen, wenn diese sämtliche nach den §§ 14, 14a UStG erforderlichen Angaben enthält.
Grundlegende Pflichtangaben
Folgende Angaben müssen in jeder Rechnung enthalten sein:
Name und Anschrift des leistenden Unternehmers (Rechnungsaussteller bzw. Gutschriftsempfänger) sowie des Leistungsempfängers
Menge und Bezeichnung des Gegenstandes der Lieferung bzw. Art und Umfang der sonstigen Leistung
Zeitpunkt der Lieferung oder der sonstigen Leistung
Entgelt sowie der darauf entfallende Steuerbetrag (ggf. Hinweis auf Steuerbefreiung)
Steuernummer des Rechnungsausstellers (vom Finanzamt erteilt) oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (vom Bundeszentralamt für Steuern erteilt)
Zusätzliche Pflichtangaben
Zusätzlich sind folgende Angaben erforderlich:
Das Ausstellungsdatum der Rechnung
Eine fortlaufende Rechnungsnummer zur Identifizierung der Rechnung
Eine Aufschlüsselung der Entgelte nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen
Erleichterungen bei Kleinbetragsrechnungen
Für Rechnungen bis 100 Euro (sogenannte Kleinbetragsrechnungen) gelten vereinfachte Anforderungen gemäß § 33 UStDV:
Das Ausstellungsdatum muss angegeben werden.
Eine fortlaufende Rechnungsnummer ist nicht erforderlich.
